Kursangebote
Deutschlandweit
Allgemeines.
Für Teilnehmende aus dem Bereich der Gruppen-/Jugendleiter in Kirchengemeinden oder Übungsleitern in Sportvereinen gilt ein Mindestalter von 15,5 Jahren am Tag der Ausbildung. Nur dann können Kosten von der VBG übernommen werden.
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