Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DIGO Help (Download als PDF)
Geltungsbereich und Gerichtsstand
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgänge der Firma DIGO Help, sofern mit dem Teilnehmer keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand ist Geilenkirchen im Kreis Heinsberg.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anmeldung
Die Anmeldung für Lehrgangsangebote erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich. Diese Anmeldungen sind verbindlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Gruppen sein. Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Bei vereinbarten Seminaren ist die angemeldete Mindestteilnehmerzahl von fünfzehn (15) maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen. Die aktuell gültigen Lehrgangsgebühren können eingesehen werden unter www.digohelp.de (aktuell betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung/-Fortbildung bzw. Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 65,- €). Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Ein Lehrgang darf 20 Teilnehmer nicht überschreiten; Wird ein zweiter Ausbilder nötig, so beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei zwei Lehrgängen 35 Teilnehmer.
Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für den Lehrgang ist nach Aufforderung zu zahlen, für Rechnungskunden innerhalb 10 Tagen ohne Abzug, für alle anderen am Schulungstag. Soll die Leistung von Dritten erbracht werden, haften die Teilnehmer oder der Auftraggeber als Mitschuldner. Nach Zahlung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Bei vereinbarten Lehrgängen ist die angemeldete Teilnehmerzahl maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen gemäß der Lehrgangsgebühr.
Für Ausbilder-Lehrgänge ist eine Anzahlung in Höhe von 50% bei Rechnungserhalt erforderlich. Spätestens zu Beginn des letzten Ausbildungsblocks ist die vollständige Rechnungssumme zu begleichen.
Für minderjährige Teilnehmer gilt der §110 BGB bezüglich der Teilnehmergebühren entsprechend.
Rücktritt oder Kündigung
Bis zu 42 Tage vor Beginn des Lehrgangs kann der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Eingang des Schreibens ist maßgebend. Bei Rücktritt aus einem wichtigen Grund (§314 BGB) nach Ablauf der v. g. Frist bleibt der Teilnehmer / Auftraggeber zum Ersatz des vereinbarten Entgelts i. H. von 85 % verpflichtet, bei Absage am Kurstag i. H. von 100% des vereinbarten Entgelts.
Absagen von Lehrgängen
Bei Gründen, die DIGO Help nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Quarantäne, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe behält sich DIGO Help die Absage eines Lehrgangs vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter bestehen nicht. Bei einer Absage durch DIGO Help wird vorrangig versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern die Teilnehmer damit einverstanden sind. DIGO Help bemüht sich, Absagen an die in der Anmeldung genannten Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
Verspätung / Verzögerung
Durch DIGO Help nicht verursachte Verspätungen des geplanten Lehrgangsbeginns können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Je angefangene 10 Minuten werden 35,-€, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer, berechnet. Findet der Lehrgangsbeginn trotz einer Wartezeit von 30 Minuten nicht statt, wird der Lehrgang als vom Kunden storniert betrachtet und somit entsprechend der oben angegebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. der verbindlich bestellten Teilnehmerzahl in voller Höhe zahlungspflichtig.
Änderungen
Einen Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Lehrgangsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes. DIGO Help behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs zu ändern, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist.
Haftung
Die Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Kunden oder bei offenen Lehrgängen Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden am Eigentum und Gesundheit, sowie für Verlust von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Lehrgang
Der Inhalt und die Durchführung der Lehrgänge richten sich nach den Angaben in der entsprechenden Ausschreibung. Bei geregelten Ausbildungsgängen (z.B. betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung/-Fortbildung, bzw. Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) unterliegen Inhalt und Durchführung den jeweils dafür geltenden Normen. Sofern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder es sonstige fachliche oder didaktische Notwendigkeiten oder Optimierungen gibt, ist DIGO Help berechtigt, die Lehrpläne entsprechend zu ändern, sofern das Lehrgangsziel dadurch nicht gefährdet oder grundsätzlich verändert wird.
Die Pausenzeiten richten sich nach dem Lehrgangskonzept. Feste Pausenzeiten seitens des Auftraggebers finden somit keine Berücksichtigung.
In jedem Lehrgang finden praktische Maßnahmen statt. Bei Nicht-Teilnahme an praktischen Maßnahmen wird die erfolgreiche Teilnahme nicht bescheinigt, stattdessen nur die Teilnahme am Lehrgang.
Für Lehrgänge z. B. Brandschutzelfer, Ausbilder-Fortbildungen, Ausbilder-Ausbildungen, etc., gelten unter Umständen die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten, Freiflächen, etc., diese werden in der verbindlichen Lehrgangsbuchung ausgewiesen.
Seminarunterlagen
Für unsere Handbücher, Folien, Seminarunterlagen und Präsentationen sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektrischen Medien. Die gewerbliche Nutzung dieser Unterlagen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus den Unterlagen bedarf unserer Genehmigung. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Datenerfassung
Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. In bestimmten Fällen verlangen Dritte die Übermittlung personenbezogener Daten zum Zwecke der Anerkennung des Abschlusses (z.B. die Bezirksregierung, Straßenverkehrsämter oder die zuständige Berufsgenossenschaft bei betrieblichen Ersthelferlehrgängen) und zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten. Wird einer Übermittlung der Daten durch den Teilnehmer widersprochen, kann aufgrund der geltenden Bestimmungen in diesen Fällen keine Teilnahmebescheinigung herausgegeben werden, eine Abrechnung über Dritte ist in diesem Fall nicht möglich und der Teilnehmer / Auftraggeber trägt die Lehrgangsgebühr. DIGO Help gibt auf Anfrage detailliert Auskunft, an wen in solchen Fällen welche Daten übermittelt worden sind. In der Regel sind es solche, die der Teilnehmer selber auf der Teilnehmerliste vermerkt.
Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Ausschluss von Teilnehmern
DIGO Help ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich DIGO Help die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren bzw. der Teilnehmer / Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten.
Der Teilnehmer hat insbesondere:
Teilnehmer, die augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen oder offensichtliche Krankheitssymptome aufweisen, werden sofort vom Lehrgang ausgeschlossen.
Es obliegt dem Ausbilder, einen verspätet erscheinenden Teilnehmer, auch nach einer Pause, nicht mehr am Lehrgang teilnehmen zu lassen, wenn das Ausbildungsziel aufgrund der Verspätung nicht erreicht werden kann. Dies kann bereits nach 5 Minuten der Fall sein.
Bescheinigungen
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerbescheinigung, die dem Auftraggeber zugesandt wird. Sollte diese verloren gehen, besteht die Möglichkeit, gegen Entgelt innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der Lehrgangsunterlagen eine Ersatzbescheinigung zu erhalten.
Der Teilnehmer / Kunde kontrolliert nach Erhalt der Bescheinigung die Richtigkeit der gesamten Daten und reklamiert diese gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen. Der Eingang des Schreibens zur Bescheinigungskorrektur ist maßgebend. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Korrektur gebührenfällig und richtet sich nach den Kosten der Ersatzbescheinigung.
Allgemein
Bei In-Haus-Schulungen muss dem Ausbilder ein Parkplatz am Schulungsort zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls anfallende Parkgebühren sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu übernehmen. Weiterhin wird bei In-Haus-Schulungen dem Auftraggeber eine Anfahrtspauschale ab 35,-€ berechnet. Diese ist unabhängig von der Lehrgangsart bzw. der Teilnehmerzahl.
Wird der Lehrgang auf mehrere Tage verteilt, so wird die Anfahrtspauschale entsprechend für jede Anfahrt berechnet. Grundsätzlich wird bei Teilungen von Lehrgängen auf mehrere Tage eine Aufzahlung in Höhe mindestens 150,-€ pro Lehrgangstag fällig.
Zuschauer, Dolmetscher und Kinder sind nur nach vorheriger Rücksprache bei Lehrgangsbuchung zugelassen. Bei Anwesenheit von Dolmetschern verlängert sich zwangsläufig die Lehrgangszeit, da die theoretischen Grundlagen letztlich zweimal kommuniziert werden. Die Mehrkosten werden mit 100,-€ für die erste Stunde sowie 25,-€ für jede weiteren angefangenen 15 Minuten berechnet (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer).
Der Lehrgangsraum muss eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweisen sowie über eine adäquate Bestuhlung verfügen. Neben sanitären Anlagen muss der Raum mit ausreichend Tageslicht versorgt sein und über eine geeignete Projektionsfläche verfügen. Eine Stromversorgung (Mehrfachstecker) am Dozentenplatz ist zur Verfügung zu stellen. Der Lehrgangsraum darf nicht überwärmt oder unterkühlt sein und muss den hygienischen Bedingungen entsprechen. Im Übrigen gilt die Arbeitsstättenverordnung. Der Lehrgangsleiter ist nicht für die Herrichtung des Lehrgangsraums verantwortlich.
Sollten die Vorgaben vor Ort nicht erfüllt werden können, so kann der Lehrgang nicht stattfinden und wird dem Teilnehmer / Auftraggeber in voller Höhe des vereinbarten Entgelts berechnet.
Sollte der Auftraggeber eine eigene Teilnehmerliste wünschen, so muss diese selbst erstellt und den Teilnehmern vorgelegt werden. DIGO Help ist weder für den Datenschutz, die Richtigkeit der Angaben, etc. in Haftung zu nehmen. DIGO Help unterzeichnet die selbst erstellten Listen seitens des Auftraggebers nicht. Die Aufzeichnungen von DIGO Help werden dem Auftraggeber in keiner Weise zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme wird ausschließlich über die Teilnehmerbescheinigung bestätigt, da nur diese den Vorgaben der DGUV bzw. FeV entspricht.
Bei In-Haus-Lehrgängen ist vorab zu informieren, wenn vom Lehrgangsleiter private Daten zwecks Einlass erhoben werden müssen oder andere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Sollte der Lehrgangsleiter vor Ort die Daten nicht herausgeben und daher ein Einlass nicht möglich sein, wird der Lehrgang als vom Auftraggeber als storniert betrachtet.
Bei In-Haus-Lehrgängen ist vorab zu informieren, wenn technische Geräte beim Einlass erfasst werden müssen (z. b. Seriennummer Laptop, Mobiltelefon, Beamer/Projektoren, Pager, etc.). Ansonsten wird der Lehrgang als vom Auftraggeber als storniert betrachtet, wenn der Lehrgangsleiter die Daten nicht herausgibt.
Bei In-Haus-Lehrgängen ist vorab zu informieren, wenn der Lehrgangsleiter keine Mobiltelefone auf das Gelände des Auftraggebers mitführen darf. Ansonsten wird der Lehrgang als vom Auftraggeber als storniert betrachtet.
DIGO Help informiert an dieser Stelle, dass im Rahmen der Zulassung der DGUV und FeV eine unangekündigte Kontrolle bei jedem Lehrgang erfolgen kann. Dem Behördenvertreter ist der Zugang zum Ausbildungsraum zu ermöglichen, da ansonsten eine Abrechnung über die DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) nicht möglich werden könnte. Weiterhin weisen wir Sie an dieser Stelle darauf hin, dass unter Umständen ebenfalls die Teilnehmerbescheinigung seitens der Aufsichtsbehörde für nichtig erklärt werden könnte. Sollte der Zugang verweigert werden und eine Abrechnung nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber die Kosten des Lehrgangs.
Im Rahmen der Qualitätssicherung ist ebenfalls dem Inhaber von DIGO Help (Dirk Göttgens) sowie dem ärztlichen Leiter der Zugang zum Ausbildungsraum zu ermöglichen.
Salvatorische Klausel
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2025 in Kraft. Alle älteren Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.