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Allgemeines.
Eine Kostenübernahme / Rechnungsbezahlung ist nur möglich, wenn das versicherte Mitgliedsunter-nehmen vorab eine Kostenübernahme beantragt hat und diese schriftlich im Kurs vorlegen kann. Eine Überprüfung der Zusage und Zuständigkeit erfolgt über die schriftliche Kostenübernahmebestätigung.
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