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Kostenübernahme KUVB / Bayer
Eine Kostenübernahme (direkte Abrechnung der ermächtigten Stelle mit der KUVB/Bayer. LUK) ist nur möglich, wenn ein durch die KUVB/Bayer. LUK genehmigter Antrag mit der Rechnung der ermäch-tigten Stelle bei der KUVB/Bayer. LUK eingeht.
Antragsformular und Hinweise zur An-tragsstellung sind auf der Webseite www.kuvb.de zu finden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden. Der Etat für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen ist begrenzt. Aus Haushaltsgründen ist es daher auch möglich, dass Kostenübernahmen abgelehnt werden können.
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