Erste Hilfe für Kindergärten und Schulen

Kindernotfälle unterscheiden sich erheblich von den Erwachsenennotfällen. In den Lehrgängen erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Notfälle in den verschiedenen Lebensphasen vom Säugling bis zum Jugendlichen erkennen und entsprechend helfen können.

Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen (§23 SGB VII).